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 Betreff des Beitrags: Auftrag für das Pentagon
BeitragVerfasst: 28.04.2008 08:48 
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Hypothese:

Ich habe von der amerikanischen Regierung den Auftrag erhalten für das Oval Office ein Portrait zu erstellen, dass den Verteidigungsminister bei seiner Arbeit im Pentagon zeigt.
Nach einer langen Sitzung berühre ich beim Ablegen meiner Palette den roten Knopf und löse damit unbeabsichtigt den atomaren Erstschlag aus.
Wer kommt in diesem Fall für die Wiedergutmachung der entstandenen Schäden auf?
Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, der von der Versicherung meines Arbeitgebers abgedeckt wird, oder muss ich meine Haftpflichtversicherung bemühen.?
Wer entschädigt die Opfer bei Konkurs der Versicherungsgesellschaft?
Ist es ratsam in dieser speziellen Angelegenheit die Deckungssumme zu erhöhen?
Sollte ich vorsorglich auch eine Unfallversicherung abschließen?
Welche Versicherung bietet die besten Konditionen für Selbstständige?

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BeitragVerfasst: 28.04.2008 17:57 
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Haftpflichtversicherung und da speziell eine Berufshaftpflichtversicherung ist der richtige Weg, denn Du hast keinen Arbeitgeber sondern nur einen Auftraggeber.

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BeitragVerfasst: 28.04.2008 19:09 
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Ist dieser Ratschlag zu gebrauchen?

In diesem Fall ist die Rechtslage eindeutig. Der Auftraggeber hält die Alleinschuld, denn er hat Sie grob fahrlässig in die Nähe des Knopfes gebracht. Der Knopf war nicht ausreichend gesichert.
Anders müsste diese Frage beantwortet werden wenn Sie den atomaren Erstschlag unter Vorsatz ausgelöst hätten, bzw wenn Sie ohne das Wissen Ihres Auftraggebers in das Zimmer bzw in die Nähe des Knopfes gelangt wären.
Letztendlich kann die Schuldfrage nur geklärt werden, wenn evident verdeutlicht werden kann, wer welche Entscheidungen getroffen hat. Dabei gilt für gewöhnlich wer keine Entscheidungen getroffen hat ist unschuldig. Es sei denn ihm wurde Verantwortung übertragen und er hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
Bei der Abwägung der Ausgleichszahlung im Schadensfall ist der Auftraggebern sprich die Amerikanische Regierung haftend.
Läge das Verschulden bei Ihnen könnte Ihre Versicherung entsprechend der Bestimmungen die Vertragsinhalt sind, die Leistungen verweigern. dh dann wären Sie privat für den entstandenen Schaden haftbar zu machen bzw müssten sie die Wertminderung ausgleichen. aber...Fingerzeig , die Sachbeschädigung wurde im Ausland verübt und das betroffene Land muss im Interesse der Geschädigten vorab zu einer Zusammenarbeit mit Ihrer Regierung kommen um Sie ausliefern zu lassen, oder sie zur Behebung der Verwüstungen in die Pflicht zu nehmen, während der inländische Schaden sich "nur" auf ein paar fehlende Raketen bezieht.
Es handelt sich um einen Präzedenzfall der übertragen werden kann

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BeitragVerfasst: 28.04.2008 21:52 
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hm,...hab grad überlegt was du nun eigentlich mit dem ganzen sagen wolltest....sooo leicht kommst du nich an den roten knopf, denk ich mal...aber wer weiss...hypothese:

ich wurde beauftragt den roten knopf zu malen...um ein gutes und kritisches gemälde davon zu fertigen drückte ich den knopf, um ihn in der position malen zu können in der er sich befindet nachdem durch die betätigung des knopfes viele unschuldige menschenleben ihr leben lassen mussten....zahlt das auch der auftraggeber?
muss man in so einem fall überhaupt irgendwie versichert sein? gibt es denn überhaupt versicherungen, die ein kuenstler abschließen kann, die solch einen hohen schaden tragen könnten und würden?

gruß artinside

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BeitragVerfasst: 29.04.2008 01:11 
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Hallo Rafael,

wenn Du die Parameter erweiterst wird die Fragestellung beliebig umfangreich und nicht mehr diskutierbar.

Hallo Artinside,
ja es gibt Berufshaftpflichtversicherungen die auch für Künstler taugen. Allerdings für Fahrlässigkeit nicht für Vorsatz.

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 Betreff des Beitrags: Kostenlose Rechtsberatung für Selbstständige
BeitragVerfasst: 29.04.2008 06:34 
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Soeben erreichte mich eine weitere Variante:

Den Schadensfall muss deine Haftpflicht übernehmen, weil du kein ARBEITnehmer, sondern ein AUFTRAGnehmer bist.

Es ist vertragswidrig die Deckungssumme vorsorglich zu erhöhen.
Hier läßt sich evtl. ein Vorsatz nachweisen.

Unbegrenzte Deckungssummen gibt es nicht mehr.

Du bist dann eh pleite

Wenn du eine BU/ Berufsunfallversicherung hast, brauchst du keine Unfallversicherung mehr, wenn du keine hast wäre es ratsam.

Das Oval Office sollte zu guter Letzt dafür sorgen, dass du eben NICHT den roten Knopf drückst.
Wurde eine Einweisung in das Arbeitsumfeld gegeben , trägst du die Alleinschuld, wurde es versäumt hat das OO die Sorgfaltspflicht verletzt und du ist fein raus.

Ein anderer witzelte nur:

Schau mal genau hin was da unter dem roten Knöpfchen steht:

Nachtschwester

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 Betreff des Beitrags: Re: Kostenlose Rechtsberatung für Selbstständige
BeitragVerfasst: 29.04.2008 06:49 
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Roland Rafael Repczuk hat geschrieben:
Soeben erreichte mich eine weitere Variante:

Den Schadensfall muss deine Haftpflicht übernehmen, weil du kein ARBEITnehmer, sondern ein AUFTRAGnehmer bist.

Meine Rede, siehe oben.
Roland Rafael Repczuk hat geschrieben:
Es ist vertragswidrig die Deckungssumme vorsorglich zu erhöhen.
Hier läßt sich evtl. ein Vorsatz nachweisen.

Absoluter Blödsinn, es ist angemessen und richtig die Vertragssumme den tatsächlichen Risiken anzupassen.
Roland Rafael Repczuk hat geschrieben:
Unbegrenzte Deckungssummen gibt es nicht mehr.

Stimmt
Roland Rafael Repczuk hat geschrieben:

Du bist dann eh pleite

?
Roland Rafael Repczuk hat geschrieben:

Wenn du eine BU/ Berufsunfallversicherung hast, brauchst du keine Unfallversicherung mehr, wenn du keine hast wäre es ratsam.

Das eine (Haftpflicht) hat mit beiden anderen nichts zu tun, versuche ein wenig die Fragestellung einzugrenzen das hilft beim klären.
Roland Rafael Repczuk hat geschrieben:

Das Oval Office sollte zu guter Letzt dafür sorgen, dass du eben NICHT den roten Knopf drückst.
Wurde eine Einweisung in das Arbeitsumfeld gegeben , trägst du die Alleinschuld, wurde es versäumt hat das OO die Sorgfaltspflicht verletzt und du ist fein raus.

Hier geht es um eventuelles Mitverschulden
Roland Rafael Repczuk hat geschrieben:

Ein anderer witzelte nur:

Schau mal genau hin was da unter dem roten Knöpfchen steht:

Nachtschwester

Grins, das ist auch wahrscheinlicher. :-)

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Zuletzt geändert von Heinrich Butschal am 29.04.2008 12:12, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 29.04.2008 11:43 
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Ich habe für meine Versicherungsgesellschaft vorsorglich ein paar Fotos gemacht, damit sie weiss, was auf sie zukommt.
Soll ich ihr die Bilder zukommen lassen oder ist es ratsam einen günstigeren Augenblick abzupassen?
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