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besucher
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Betreff des Beitrags: Warum ich wegen der Kunstfreiheitsgarantie verarscht werde! Verfasst: 28.05.2007 15:43 |
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Registriert: 28.05.2007 15:32 Beiträge: 6
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Nur noch der Resignation wegen habe seit Jahren den Ärger, für das Herstellen und Verkaufen, selbst gemalter Bilder in den Fußgängerzonen.
Ich von dem Behörden, keine Sondernutzungserlaubnis erhalten dürfen darf.
Da ich Verfassungs- und allgemeingesetzlicher Vorgaben, als Kunstschaffender, für das Herstellen und Verkaufen Selbstgemalter Bilder, eben auch in Fußgängerzonen, keiner Sonder- noch sonst einer Erlaubnis bedarf:
Behauptet die Stadtverwaltung Düsseldorf einfach, dass ich spinne.
Und die Verwaltungs- und Amtsgerichte, haben nichts dagegen einzuwenden.
Dass die Stadtverwaltung Köln und eben auch in Düsseldorf. mich mit exemplarischen und Spezialpräventiven Ordnungsstrafen, als Spinner und uneinsichtigen Querulanten abwertet.
Das Höchste, was man gegen Verwaltungswillkür und einer unzulässigen Regelung der Kunstfreiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG. erreichen kann. Ist eine Verfassungsbeschwerde.
Was ich erst heute verstehe: …nicht zur Entscheidung angenommen werden konnte.
Ha ha ha! Lacht sich die Stadtverwaltung Düsseldorf einen Ast: …Da haste deinen Senft.
Was soll es noch bringen, mit uns über deine Kunstfreiheit zu diskutieren?
Schieß in den Wind, Du selten dummes Stück Kunstmaler!.
Wie Ich Verfassungs- und allgemeingesetzlicher Vorgaben zu keiner Erlaubnisnachfrage gezwungen werden kann. Muss ich mir, das Verbot der Behörden, auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten einzuwirken, im Detail erkämpfen.
So wird mit Aktz. OVG-Münster Az. 4 A 2767 / 86
festgestellt das ich beim Herstellen und verkaufen Selbstgemalter Bilder in Fußgängerzonen, kein Gewerbe Ausübe.
Nur Gewerbetreibende können mit einer Sondernutzungsgenehmigungsverweigerung aus den Fußgängerzonen vertrieben werden.
Papperlapapp! Argumentiert die Politetage der Stadtverwaltung Düsseldorf.
…Damit ist doch nicht gesagt, dass du grundsätzlich keiner Straßen- verkehrsrechtlichen Erlaubnis unterliegst.
Die Angelegenheit wird bis in den Landtag „Petitionsausschuss“ NRW. diskutiert.
Auch hier hat man gegen den Vorbehalt der Behörden nichts einzuwenden.
Schließlich sei mit Abweisung meiner Verfassungsbeschwerde, ausreichend erklärt; … dass das Herstellen und Verkaufen, auch Selbstgemalter Bilder, einer straßen-verkehrsrechtlichen Erlaubnis bedarf.
Wir können eine Stadtverwaltung nicht zwingen, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, wenn man von Amtswegen keine erteilen will.
und Tschüss!
Ha ha ha! Lacht sich die Stadtverwaltung Düsseldorf wieder einen Ast: …Da haste deinen Senft.
Was soll es noch bringen, mit uns, über deine Kunstfreiheit zu diskutieren?
Schieß in den Wind, Du selten dummes Stück Bürger.
Gegen das Lächerlich machen meiner garantierten Verfassungsrechte, brauche ich Hilfe.
…Was ist los?
Argumentiert die Gewerkschaft Kunst und der Dachverband Bildender Künstler „BBK“
Was hat das Verkaufen denn mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun?
Da hat die Behörde Recht, Dein uneinsichtiges Verhalten wirkt bereits geschäftsschädigend, auf unsere Aufgabenstellung, die Kunstfreiheit unserer Mitglieder, gegen den Einfluss des Staates zu schützen. So was können wir auch nicht in unserem Verein gebrauchen.
Und Tschüß!
Ohnmächtig und aller Rechtsmittel beraubt.
Werde ich eher durch Zufall, als danach gesucht zu haben, auf eine Endscheidung des Bundesverwaltungsgericht aufmerksam.
In der Erklärt wird: … Dass das nicht gewerbliche Verkaufen in Fußgängerzonen, im Sinne garantierter Grundrechte, einen Rechtsanspruch auf Erlaubniserteilung habe. Wie das zwischenzeitlich, durch ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht, auch für Straßenkünstler gelten würde.
Aktz. BVerwG, 04.07.1996 (Az.: 11 B 23/96)
Ha, ha ha, einen Rechtsanspruch? du spinnst mal wieder, schreibt mir der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, … und lass endlich meine Behörde, mit deiner nicht existierenden Kunstfreiheit in Ruhe.
Mit Neu gewonnener Wut, hab ich nicht wieder vor einen Rückzieher zu machen.
Also beschwere ich mich beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, die reagieren mit einem Formalrechtlichen Einzelrichterin-Beschluß: …das meine Beschwerde nach wie vor Unbegründet sei,
Was die Stadtverwaltung mit Hinweis auf die 1981 abgelehnte Verfassungsbeschwerde und weiteren erfolglos geführten Prozessen zur Kunstfreiheitsgarantie auch beweisen könne.
Jetzt muß ich folgendes, in Bezug der abgewiesenen Verfassungsbeschwerde 1981 in die nächste Instanz bringen:
…Die von der Stadtverwaltung Düsseldorf. zur Diskussion gestellte Verfassungsrechtsentscheidung
(-1-BvR-183-81-) erklärt Sprach- und Rechtswissenschaftlich nichts anderes:
(-- Da dem Beschwerdeführer durch die Vordergerichte bereits zutreffend festgestellt wurde.
“OVG-Münster Az 9 A 1646 / 79“
….Dass das Herstellen und Verkaufen Selbstgemalter Bilder in Fußgängerzonen, durch keine Kommunalpolitische Straßenregelung behindert werden kann.
Sind die Vordergerichte damit bereits und im Ergebnis zutreffen den Richtlinien gefolgt:
…die Verfassungsrechtsprechung die Regelung der Kunstfreiheit in der Grundsatzentscheidung 1 BvR 435/68 aufgestellt hat.
So der Beschwerdeführer nichts weiter festgestellt wissen wollte. Dass er für die Absicht und Tätigkeit, auf einem ausgesuchtem Platz, einer Öffentlichen Straße, keiner Straßen- (verkehrs-) rechtlichen Erlaubnis bedürfe, braucht auf die Schrankenregelung der Kunstfreiheitsgarantie hier auch nicht weiter eingegangen werden.
Karlsruhe 1981
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Somit ist es unzutreffend, dass ich Grund der Worte dieser Verfassungsrechtsentscheidung, auch gegen jede weitere Verweigerung öffentlicher Straßen, für das Herstellen und Verkaufen selbst gemalter Bilder, erfolglos prozessiert hätte.
Wer kann durch mitdenken helfen.
Eilt bis Mitte Juli. 007
Günter Rupp
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Heinrich Butschal
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.05.2007 16:27 |
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Registriert: 20.01.2006 18:10 Beiträge: 721 Wohnort: München
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Die Freiheit der Kunst bezieht sich auf eine evtl. Zensur nicht auf Verkauf auf der Straße.
Du kämpft gegen Windmühlen weil Du glaubst es seien Drachen.
Allein schon Deine Argumentation mit der Gewerbetätigkeit sollte Dir auffallen wie schief sie ist.
Ärzte, Notare sind ebenfalls keine Gewerbetreibenden im Sinne des Steuergesetzes, hier sind sie Künstlern gleichgestellt. Aber das ist Steuerrecht.
Es erlaubt einem Zahnarzt trotzdem nicht, auf der Staße auf einem Stuhl Zähne ziehen für 5 Euro, anzubieten. Und das gleich mehrfach, die Standesordnung, das Berufsrecht, die Stadtkämmerei wegen der Sondernutzung der öffentlichen Wege u.s.w.
Wir haben in Deutschland ein komplexes Beziehungsgeflecht von Regeln und Verordnungen, die das Zusammenleben kanalisieren.
Erwerbstätigkeit im öffentlichen Raum egal ob im Steuerrecht von Gewerbesteuer befreit wie bei Künstlern oder gewerblich, unterliegt der Genehmigungshoheit der Kommune.
Selbst politische Demonstrationen müssen angemeldet und ggfs. genehmigt werden, und diese haben ja mit Erwerbstätigkeit normalerweise gar nichts gemein.
Vulgo: Du liegst falsch.
_________________ MfG Butschal
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besucher
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Betreff des Beitrags: Es kann nur eine Wahrheit geben. Verfasst: 16.06.2007 10:59 |
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Registriert: 28.05.2007 15:32 Beiträge: 6
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wenn ich die URL- zur Kölner-Straßen-Kulturordnung lese.
http://www.loy-projects.de/strmord.htm
ist Butschal's Antwort nicht richtig, nur ein ermuten?
In Bezug Art.5 Abs.3. Satz 1 GG.
Bin ich ein Bildermaler. Ob ein Guter oder Schlechter spielt dazu keine Rolle.
Ich Leiste mir nur den Glauben, dass die Kunstfreiheitsgarantie aus Art.5 Abs.3 GG. immer noch so gültig ist, wie sie mit dem Mephisto-Urteil (1971, BVerfGE 30173) definiert wurde.
Der Staatsgewalt verboten ist, auf den Werk- wie auch den Wirkbereich der Kunst, mit Ordnungspolitischen Maßnahmen zuzugreifen.
Dieser Glaube schafft in der Realität aber ärger, weil eine sehr starke Allianz
Beweisen will, und seltsamer weise auch beweisen darf. Dass das Verkaufen von Bilder nichts mit Art.5 Abs.3 GG. zu tun habe.
Richtig oder Falsch?
Besucher
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Heinrich Butschal
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 16.06.2007 16:31 |
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Registriert: 20.01.2006 18:10 Beiträge: 721 Wohnort: München
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Die Kölner Stadtverwaltung gibt Regeln und Erlaubnisse für Künstler auf öffentlichem Grund vor. Das darf sie und das muss sie auch. Wo ist da ein Problem?
Die starke Allianz Die Du siehst, besteht aus Logik und lesen Können der Gesetze. Es gibt ein Recht in der Ausübung der Kunst, kein Recht auf verkaufen der Kunst ohne sich an weitere Gesetze zu halten.
Diese Diskussion ist ein alter Bait und taucht immer wieder auf wie das Monster von Loch Ness.
_________________ MfG Butschal
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artinside
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 17.06.2007 17:59 |
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Registriert: 14.04.2007 20:40 Beiträge: 681 Wohnort: Berlin
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hallo,
wenn ich das richtig verstehe, dann geht es darum, dass du als künstler gern deine kunst auf öffentlichem straßenland zum verkauf anbieten möchtest und es dir untersagt wird, da du eine genehmigung dafür brauchst, die dir genehmigt dort zu stehen.
diese genehmigung brauchst du aber nicht, weil du gern verkaufen möchtest, sondern weil du öffentliches straßenland dafür benutzt und deshalb keine gefährdung des straßenverkehrs durch dich und deinen verkaufsstand enstehen darf.
richtig?
ich mein das ist nachvollziehbar, wenn es auch irgendwie typisch deutsch und vielleicht auch etwas übertrieben ist.
ich glaub die künstlerfreiheit bezieht sich eher darauf, was du zur kunst machst und was du in deiner kunst darstellst. außerdem gestattet dir die künstlerfreiheit diese kunst auch öffentlich zu zeigen bzw. darzustellen.
wenn die rede von dem wirkbereich ist, dann könnte man natürlich annehmen, die zur schaustelleung deiner kunst auf öffentlichem boden wäre damit erlaubt, denn der ordnungsmacht ist es untersagt dort einzuschreiten.
aber, wenn es andere personen gefährden oder eigentum beschädigen könnte, dann ist es vorbei mit der freiheit, irgendwie auch verständlich.
wenn ich gern meine kunst auf dem mittelstreifen der A24 austellen wollen würde, denn würde ich damit andere gefährden.
aber jetz hab ich mal eine frage. was muss ich tun, damit ich mich mit einem kleinen stand irgendwo auf öffentlichem straßenland hinstellen darf und meine kunst verkaufen darf?
welche genehmigungen muss ich mir holen?
gruß artinside
_________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von dir angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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Heinrich Butschal
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 17.06.2007 18:04 |
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Registriert: 20.01.2006 18:10 Beiträge: 721 Wohnort: München
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artinside hat geschrieben: .... aber jetz hab ich mal eine frage. was muss ich tun, damit ich mich mit einem kleinen stand irgendwo auf öffentlichem straßenland hinstellen darf und meine kunst verkaufen darf? welche genehmigungen muss ich mir holen?
gruß artinside
Eine Genehmigung für die Sondernutzung des öffentlichen Grundstückes vom Ordnungsamt holen.
_________________ MfG Butschal
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zara
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 27.06.2007 17:43 |
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| Postrank 2 |
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Registriert: 10.06.2007 17:47 Beiträge: 65
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Am Besten als Künstler nicht auf den Staat zählen.
_________________ Kunst ist niemals schön!
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maler-hans
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 03.07.2007 22:35 |
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Registriert: 25.04.2006 22:32 Beiträge: 241
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Wer beim Fußball mitspielen will, muss sich auch an ein paar Regeln halten, sonst gibt's Rot - aber da findet nur keiner was dabei. Sag mal dem Schiedsrichter: "Libero heißt der Freie, also hör auf zu pfeifen!"
_________________ Maler Hans
Im Kontrast ist Harmonie
siehe dazu
www.atelier-lasslob.de
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zara
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 04.07.2007 13:32 |
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| Postrank 2 |
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Registriert: 10.06.2007 17:47 Beiträge: 65
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Sehr toller Vergleich...
_________________ Kunst ist niemals schön!
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Heinrich Butschal
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 04.07.2007 14:01 |
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Registriert: 20.01.2006 18:10 Beiträge: 721 Wohnort: München
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zara
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 04.07.2007 15:02 |
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| Postrank 2 |
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Registriert: 10.06.2007 17:47 Beiträge: 65
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Hab ich das irgendwo erwähnt? Ich will keinen Staat, der mich kontrolliert, das schon gar nicht als Künstler. Ich will die Spezifikation "Künstler" nicht.
Aber setzt doch auf euren Staat, kann mir eigentlich egal sein. Seid ihr halt immer unter der Knute und lässt euch bürokratisch schikanieren.
P.s. Bei der Kunst halte ich mich an gar keine Regeln.
_________________ Kunst ist niemals schön!
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Wafthrudnir
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 04.07.2007 15:17 |
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Registriert: 14.10.2006 18:44 Beiträge: 543 Wohnort: Tirol
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Du sollst dich auch nicht bei der Kunst an Regeln halten, sondenr nur beim Verkauf oder bei was auch immer du auf der Straße machen willst an die Regeln der Gesellschaft halten.
Eine moderne Gesellschaft braucht Regeln. Ohne Regeln würde sie nicht funktionieren.
lg
Wafthrudnir
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zara
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 04.07.2007 15:29 |
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| Postrank 2 |
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Registriert: 10.06.2007 17:47 Beiträge: 65
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Hast du gut erkannt. Ja, eine kapitalistische Gesellschaft kann nicht sein ohne Regeln (Gesetze). Aber es gibt das Alternativen, welche ich jetzt aber nicht thematisieren werden, auch nicht wenn mich User darüber fragen oder nörgeln, denn dieses Thema würde den Rahmen eines Forums sprengen.
_________________ Kunst ist niemals schön!
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Heinrich Butschal
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 04.07.2007 18:14 |
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Registriert: 20.01.2006 18:10 Beiträge: 721 Wohnort: München
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Zara, Du irrst auch hier wieder.
Jede Gesellschaft stellst sich Regeln auf, egal welche Herschaftsform (Diktatur oder Demokratie) und egal welche Wirtschaftsform (kapitalismus oder Kommunismus) sie hat.
Es geht noch weiter, auch nichtmenschliche Gesellschaften leben nach Regeln, deren Verstoß geahndet wird. Lese Dich hier vielleicht in Sozialverhalten von Tieren ein, da wirst Du fündig.
Nur der völlig allein und ausserhalb der Gesellschaft lebende Mensch muss sich nicht an Regeln halten, sofern er in der Wildnis lebt.
_________________ MfG Butschal
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zara
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 04.07.2007 22:12 |
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| Postrank 2 |
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Registriert: 10.06.2007 17:47 Beiträge: 65
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Das muss ich überhaupt nicht kommentieren, da ich wie gesagt nicht über gesellschaftspolitische Themen sprechen will und werde. Ich habe mich in Sozialverhalten von MENSCHEN eingelesen und wenn du dich noch weiter so aus dem Fenster lehnst, gibts ne dialektische Ohrfeige. Und nein, ich irre mich nicht, dein Horizont ist nur noch nicht so weit ausgeprägt.
So, viel Spass beim diffamieren und flammen. Ich halt mich hier raus.
_________________ Kunst ist niemals schön!
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